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Fragen und Antworten

Unter Punkt 3. Technisches/Problembehebung findest du bereits einige Hinweise. Wenn du die Lösung für dein Problem dort nicht findest, muss deine Siebträgermaschine vermutlich in die Werkstatt. Ruf uns an, um einen Termin abzumachen und dein Problem zu schildern. Bring uns dann die Siebträgermaschine ohne Schachtel, aber mit Tank, Abtropfschale und Siebträgern vor deinem Reparaturtermin in die Werkstatt. Bei der Abgabe der Maschine wird die geschätzte Reparaturdauer bekannt gegeben. Wir sind bestrebt, Reparaturen so schnell wie möglich durchzuführen.

Gerne machen wir einen Kostenvoranschlag. Bei Nicht-Durchführung der Reparatur verrechnen wir CHF 140.00 für die angefallene Arbeit.

Solange die Siebträgermaschine gepflegt wird, ist ein professioneller Service nur nötig, wenn Probleme oder Defekte auftauchen. Die Abnutzung der Siebträgermaschine ist geprägt durch den individuellen Gebrauch, durch das Reinigungs- und Entkalkungsintervall und die verwendete Wasserqualität. Deshalb können wir keine generelle Empfehlung für einen regelmässigen professionellen Service abgeben.

Selbstverschuldete Schädigung (z.B. Wassertank wurde beschädigt), Defekte durch unsachgemässe Reinigung und Benutzung der Maschine, die Verwendung von zu hartem Wasser, sowie Verschleissteile (z.B. Brühgruppendichtung) fallen nicht unter die Garantieleistung. Defekte, die durch Kalk verursacht wurden, werden nicht durch die Hersteller- und Händlergarantie abgedeckt.

Bei einem Garantiefall rufst du uns am besten an, um einen Reparaturtermin abzumachen.

Die Hersteller- und Händlergarantie (Bring-in) auf Siebträgermaschinen und Mühlen beträgt ab Kaufdatum zwei Jahre. Bei gewerblicher Nutzung (B2B) beträgt die Garantie ein Jahr. Garantieleistungen werden bei uns in der Werkstatt durch unsere Fachkräfte durchgeführt.

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